HPLUS Paris-Schnäppchen
Paris muss nicht teuer sein. HPLUS bietet mit ausgewählten Hotelpartnern Unterkünfte mit einem Anschluss an das öffentliche Verkehrsnetz zu einem unschlagbaren Preis an. Informieren Sie sich noch heute bei unseren Verkäufern über die Verfügbarkeiten zu ihrem Wunschtermin.
Preis € 32,- pro Person im halben Doppelzimmer € 22,- Einzelzimmerzuschlag
Hotel 3* Hotel im Umkreis von 5 km des Peripheriques, mit einem Anschluss an die Metro oder RER fußläufig erreichbar [dropdown_box]
Leistungen: – 1 Übernachtungen mit kaltem Frühstücksbuffet – 24 Stunden Service Hotline – 20 zahlende Personen: ein halbes Doppelzimmer frei – 40 zahlende Personen: ein Doppelzimmer frei (maximal 2 Freiplätze) – Ortstaxe
Kontaktieren Sie uns unter unserer Mail-Adresse info@hplus-reisen.de, um Ihnen mehr Informationen über dieses Angebot zukommen zu lassen [/dropdown_box]
Allgemeine Geschäftsbedingungen von HPLUS Gruppenreisen nach Maß GmbH, Vor dem Wald 2, D-65207 Wiesbaden
Die HPlus Gruppenreisen nach Maß GmbH ist ein Unternehmen, das Gruppenreisen durchführt. Geschäftsführer ist Jürgen Fleischmann.
I. Zustandekommen des Vertrages
(1) Die Angebote und Leistungen von der HPlus Gruppenreisen nach Maß GmbH erfolgen aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die wir schließen. Von den Regelungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen, die wir mit Ihnen individuell vereinbaren, haben Vorrang.
(2) Die Darstellung des Reiseablaufs, der Hotels und der Zusatzleistungen in Prospekten und auf der Homepage www.hplus-reisen.de ist kein rechtsverbindliches Angebot im Sinne von § 145 BGB, da wir aufgrund der begrenzten Kapazitäten der Hotels bzw. unserer örtlicher Leistungserbringer für Ausflüge etc. nicht garantieren können, dass das die gewünschten Leistungen zu jeder Zeit möglich sind.
(3) Bei Anfragen aufgrund von Prospekten oder über das Internet geben Sie das rechtsverbindliche Angebot ab, indem Sie uns per Post, Fax oder E-Mail ein Anfrageformular übermitteln oder uns telefonisch Ihre Wünsche hinsichtlich einer Reise mitteilen. An diese Willenserklärung bleiben Sie vierzehn Tage nach Absendung bzw. mündlicher Mitteilung gebunden. Der Vertrag kommt zustande, wenn wir die Anmeldung innerhalb dieser Frist bestätigen. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zeitpunkt, in dem unsere Annahme per Post, Fax oder E-Mail bei Ihnen eingeht.
(4) Sind die gewünschten Leistungen ganz oder teilweise nicht verfügbar und teilen wir Ihnen auf Ihre Anmeldung hin eine Alternative mit, dann ist diese Mitteilung unsererseits ein rechtsverbindliches Angebot. Wir halten uns an solche Angebote vierzehn Tage nach dem Zugang bei Ihnen gebunden. Der Vertrag kommt in diesem Falle nur zustande, wenn Sie dieses Angebot innerhalb dieser Frist annehmen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, in dem Ihre Annahmeerklärung bei uns eingegangen ist.
(5) Unterbreiten wir Ihnen außerhalb der in unseren Prospekten oder im Internet dargestellten Leistungen ein auf Ihre individuellen Wünsche zugeschnittenes Angebot, dann halten wir uns an dieses Angebot vierzehn Tage nach Absendung gebunden. Der Vertrag kommt in diesem Falle zustande, wenn Sie ein solches Angebot innerhalb der Bindungsfrist per Post, Fax oder E-Mail annehmen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs Ihrer Erklärung.
II. Leistungsumfang
(1) Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der zum Zeitpunkt Ihrer Anmeldung gültigen Leistungsbeschreibung auf unserer Homepage, in Prospekten oder aus sonstigen Angebotsunterlagen sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in unserer Anmeldebestätigung. Nebenabreden (Änderungen, Ergänzungen, Sonderwünsche) bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung durch uns.
(2) Sonderwünsche, die über den Inhalt der Leistungsbeschreibung auf unserer Homepage, in unseren Prospekten oder in sonstigen Angebotsunterlagen hinaus gehen, sind lediglich unverbindliche Kundenwünsche, es sei denn, sie sind in unserer Anmeldebestätigung ausdrücklich als verbindliche Leistungen anerkannt.
(3) Haben wir in dem Angebot oder der Anmeldebestätigung ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keine Hoteloptionen vorgenommen wurden, dann können wir nicht garantieren, dass eine Reservierung in den angebotenen Hotels möglich ist. In diesem Falle sind wir berechtigt, gleichwertige Ersatzhotels zu optionieren bzw. zu reservieren. Enthält unsere Mitteilung über den endgültigen Reiseverlauf andere Hotels als in unserem nicht optionierten Angebot oder in der Anmeldebestätigung angegeben, dann sind Sie berechtigt, innerhalb von fünf Tagen nach Zugang einer solchen Mitteilung durch schriftliche Erklärung unter Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten, falls Ihnen die alternativ angebotenen Hotels nicht zumutbar sind.
(4) Bei den sonstigen touristischen Leistungen, welche wir erbringen, wie etwa Ausflügen, Stadtführungen, Verkostungen, Veranstaltungsbesuchen oder Besuchen in speziellen Restaurants und dergleichen sind wir auch nach Vertragsschluss berechtigt, geringfügige Änderungen, wie Veränderungen des Ablaufs, des Zeitpunkts oder des Leistungserbringers vorzunehmen, so dies keine Auswirkungen auf den Gesamtzuschnitt der Reise hat, keinen Umstand betrifft, auf den es den Teilnehmern ersichtlich ankommt, wenn die geänderte Leistung der ursprünglich gebuchten Leistung mindestens gleichwertig ist und wenn die Änderung den Teilnehmern Kunden zumutbar ist.
III. Bezahlung
(1) Die in unserer Anmeldebestätigung ausgewiesene Anzahlung ist unbedingt bis vier Wochen vor dem Anreisetermin zu überweisen. Über die Anzahlung werden wir eine gesonderte Rechnung stellen. Der Restbetrag wird nach vollständiger Leistungserbringung durch uns in Rechnung gestellt. Der Versand Ihrer Reiseunterlagen bzw. eventueller Tickets erfolgt erst, wenn die Anzahlung bei uns eingegangen ist.
(2) Sollten Sie mit der Anzahlung oder der Bezahlung des Restbetrages in Verzug geraten und eine durch uns zu setzende angemessene Nachfrist verstreichen lassen, sind wir berechtigt, von dem Reisevertrag zurückzutreten. Wir sind in diesem Falle berechtigt, Schadensersatz geltend zu machen. Dieser berechnet sich nach den in der Ziffer V. angegebenen Pauschalen.
(3) Sie sind nur berechtigt, mit eigenen, unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen unsere Forderungen aufzurechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht Ihnen nur zu, wenn dieses auf demselben vertraglichen Verhältnis beruht, dem unsere Forderung entspringt.
IV. Preisänderungen
(1) Erfolgt der Vertragsschluss mehr als vier Monate vor dem vereinbarten Datum der Leistungserbringung durch uns, dann gilt, sollten sich innerhalb dieses Zeitraumes bis 21 Tage vor dem vereinbarten Datum unserer Leistungserbringung, die Kraftstoffkosten so verteuern, dass sich für Flüge oder Busfahren die Kosten erhöhen oder sollten Hafen- oder Flughafengebühren oder Sicherheitsgebühren im Zusammenhang mit der Beförderung erhöht werden, oder sollte die in- oder ausländische Umsatzsteuer erhöht werden, was folgt:
(2) Wir sind berechtigt, den Reisepreis in dem Verhältnis der Erhöhung eines der vorgenannten Faktoren anzupassen. Bei der Erhöhung von Kraftstoffkosten wird der Preis in dem Verhältnis heraufgesetzt, um den der Preis der Beförderung im Vergleich zu dem im Zeitpunkt der Buchung geltenden Preis angestiegen ist. Eventuell nach Buchung durch uns nachberechnete Kosten, wie etwa ein Kerosinzuschlag, werden wir direkt weiterberechnen. Dies gilt ebenso bei der Erhöhung von Beförderungs- und Sicherheitsentgelten sowie der Umsatzsteuer. Hier erhöht sich der Preis um den Betrag, um welchen diese Entgelte im Vergleich zu der Situation im Zeitpunkt der Buchung angestiegen sind bzw. uns nachberechnet wurden.
(3) Voraussetzung der Änderung ist, dass wir die Änderung des Reisepreises unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund schriftlich erklären. Im Falle einer Erhöhung des Reisepreises um mehr als 5 % der Gesamtvergütung haben Sie das Recht, von dem Vertrag zurückzutreten. Die Regelungen der Ziffer V gelten insofern nicht. Stattdessen können Sie verlangen, soweit uns dies ohne Mehrpreis möglich ist, eine mindestens gleichwertige oder ähnliche Leistung aus unserem Angebot zu erhalten.
(4) Die Kündigung bzw. ihr Begehren, eine anderweitige Leistung zu erhalten, müssen Sie uns unverzüglich nach Erhalt unserer Erklärung über die Preiserhöhung zukommen lassen.
V. Rücktritt vor Reisebeginn
(1) Sie haben die Möglichkeit, von dem vollständigen Vertrag bis 30 Tage vor dem vereinbarten Anreisetermin kostenfrei zurückzutreten.
(2) Bei Gruppen mit 20 oder mehr Teilnehmern ist der kostenfreie Rücktritt auch danach noch möglich und zwar für maximal drei Teilnehmer bis zwei Wochen vor dem jeweiligen Anreisetermin und für einen Teilnehmer bis maximal 48 Stunden vor dem jeweiligen Anreisetermin.
(3) Bei Rücktritt von Teilnehmern kleinerer Gruppen oder bei Rücktritten hinsichtlich einer höheren Zahl an Teilnehmern, als sie im vorstehenden Absatz genannt sind, können wir den Reisepreis zu verlangen. Dabei haben wir uns das anrechnen zu lassen, was wir infolge des Rücktritts ersparen bzw. durch anderweitige Verwendung unserer Leistung erwerben. Unsere Vergütung beträgt unter Anrechnung des ersparten Aufwandes bzw. anderweitigen Erwerbs: bis 2 Wochen vor dem jeweiligen Anreisetermin 50 % bis 48 Stunden vor dem jeweiligen Anreisetermin 75 % bei späteren Rücktritten bzw. Nichterscheinen 100 % des Gesamtreisepreises je Teilnehmer. Sie haben die Möglichkeit, nachzuweisen, dass wir höheren Aufwand erspart bzw. durch anderweitigen Einsatz unserer Leistung erworben oder zu erwerben böswillig unterlassen haben.
VI. Rechte bei Mängeln
(1) Sollte unsere Leistung einen Mangel aufweisen, so sind Sie zunächst berechtigt, Abhilfe zu verlangen. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
(2) Unsere Leistung ist mangelhaft, wenn sie die zugesicherten Eigenschaften nicht hat oder wenn sie mit Fehlern behaftet ist, welche ihre Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen aufheben oder mindern.
(3) Sollten wir nicht innerhalb der durch Sie in der Mangelanzeige bestimmten angemessenen Frist Abhilfe schaffen, so können Sie selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Sie brauchen keine Frist zu setzen, wenn wir die Abhilfe unberechtigt verweigert haben oder wenn sofortige Abhilfe durch ein besonderes Interesse geboten ist. Beeinträchtigt der Mangel die Reise erheblich oder ist den Reisenden die Annahme unserer Leistungen infolge des Mangels aus wichtigem, uns erkennbarem Grund nicht zumutbar, dann können Sie den Vertrag Statt oder neben der Selbstabhilfe auch kündigen.
(4) Im Falle eines Mangels mindert sich für die Dauer des Mangels der Reisepreis im Verhältnis des Werts der mangelhaften Leistung zum Wert der mangelfreien Leistung. Die Minderung tritt nicht ein, wenn Sie es schuldhaft unterlassen haben, uns den Mangel anzuzeigen.
(5) Neben den oben angegebenen Rechten besteht ein Anspruch auf Schadenersatz.
VII. Haftung
(1) Soweit wir aus diesem Vertrag haften, ist unsere Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt a) soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder b) wenn wir für einen Ihnen entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
(2) Gelten für eine von uns zu erbringende Leistung internationale Übereinkommen oder auf diesen beruhende gesetzliche Bestimmungen, nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so können wir uns Ihnen gegenüber auf diese Übereinkommen und die darauf beruhenden gesetzlichen Bestimmungen berufen.
(3) Aus anderem Rechtsgrund, insbesondere Delikt, haften wir bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nur, wenn der Schaden auf einfacher Fahrlässigkeit, grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruht.
(4) Für alle sonstigen Schäden haften wir nur, wenn sie auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen.
VIII. Mangelanzeigen
(1) Mangelanzeigen haben uns gegenüber nur rechtliche Wirkung, wenn sie uns durch Sie selbst bzw. eine durch Sie bevollmächtigte Person mitgeteilt werden. Mangelanzeigen sind an unsere Geschäftsleitung oder ersatzweise an denjenigen Mitarbeiter unseres Hauses, mit dem Sie die Vertragsverhandlungen geführt haben, zu richten. Eine durch uns eingesetzte Gruppenbegleitung ist nicht berechtigt, Mangelanzeigen von Ihnen oder den Reisenden entgegenzunehmen.
(2) Mangelanzeigen sollen schriftlich erfolgen. In der Mangelanzeige ist der beanstandende Mangel so exakt zu beschreiben, dass uns die Abhilfe möglich ist. Wir müssen unsere Leistungserbringer (Hotels, Restaurants, etc.) auf den Mangel ansprechen und dabei in der Lage sein, gezielt Vertragseinhaltung zu verlangen (z. B. bei Hotels: Zimmernummer und Art der Beanstandung).Die Mangelanzeige muss erfolgen, solange uns die Abhilfe noch möglich ist.
(3) Die Entgegennahme von Mangelanzeige seitens der Reisenden fällt in Ihren vertraglichen Verantwortungsbereich. Wir übernehmen diesbezüglich weder Verantwortung noch Haftung.
IX. Ausschlussfrist
(1) Ansprüche auf Ersatz von Aufwendungen für die Selbstabhilfe, Minderungsrechte, Ansprüche aus dem gesetzlichen Rückabwicklungsverhältnis nach Kündigung und Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, wenn Sie diese nicht innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise uns gegenüber geltend machen. Dies gilt nicht, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden sind.
(2) Die in Absatz 1 genannten Ansprüche verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte.
X. Visa
Die Beschaffung der für die Einreise in das Zielland erforderlichen Visa bzw. der für den Aufenthalt in dem Zielland eventuell erforderlichen Aufenthaltsgenehmigung unterliegt Ihrer Verantwortung. Sollten wir diesbezüglich Informationen geben, handelt es sich um Angaben der entsprechenden Botschaften. Deren Richtigkeit können wir nicht prüfen. Wir können insofern auch nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben einstehen.
XI. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand für alle aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten befindet sich in Wiesbaden, falls Sie Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen sind bzw. keinen allgemeinen Gerichtsstand im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland haben.
XII. Schlussbestimmungen
(1) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder sollte dieser Vertrag eine Regelungslücke aufweisen, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen. Die Parteien werden die unwirksame Regelung durch eine solche wirksame ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der ursprünglichen Regelung am Nächsten kommt. Eine Regelungslücke werden sie durch jene Regelung auffüllen, die sie getroffen hätten, wenn sie die Regelungsbedürftigkeit bedacht hätten.
(2) Sämtliche im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis erhobenen personenbezogenen Daten werden für Zwecke der Vertragsabwicklung elektronisch verarbeitet, gespeichert und genutzt.
Wiesbaden, den 23.03.2011